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Hallo,
ich habe ein neues, noch versiegeltes Samsung Galaxy s 22 von einem Händler erworben. Dieser hat mir eine Rechnung geschrieben und meinte, die Garantie für das Gerät bleibt weiterhin bestehen und gilt ab dem Zeitpunkt ab dem ich es erstmals einschalte und registriere. Im Internet habe ich gesehen ich brauche die Originalquittung oder falls nicht vorhanden das Kaufdatum, um die Garantie in Anspruch zu nehmen.
jetzt meine Frage:
Kaufdatum ist dann das Datum, an dem ich das Gerät von Händler abgekauft habe?
Oder das, an dem es das Erste mal (von ihm) gekauft wurde? (Diese original Quittung habe ich nämlich nicht)
Kann ich also das Gerät bei Samsung einschicken im Falle eines Defekts ohne die Ursprüngliche Originalquittung?
Ich würde mich über jegliche Antworten und Ratschläge freuen! Danke schonmal!
ich habe ein neues, noch versiegeltes Samsung Galaxy s 22 von einem Händler erworben. Dieser hat mir eine Rechnung geschrieben und meinte, die Garantie für das Gerät bleibt weiterhin bestehen und gilt ab dem Zeitpunkt ab dem ich es erstmals einschalte und registriere. Im Internet habe ich gesehen ich brauche die Originalquittung oder falls nicht vorhanden das Kaufdatum, um die Garantie in Anspruch zu nehmen.
jetzt meine Frage:
Kaufdatum ist dann das Datum, an dem ich das Gerät von Händler abgekauft habe?
Oder das, an dem es das Erste mal (von ihm) gekauft wurde? (Diese original Quittung habe ich nämlich nicht)
Kann ich also das Gerät bei Samsung einschicken im Falle eines Defekts ohne die Ursprüngliche Originalquittung?
Ich würde mich über jegliche Antworten und Ratschläge freuen! Danke schonmal!