P
p.
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Hallo zusammen.
Bei einem Bekannten von mir wurde ein neuer Fernseher durch Glassplitter beschädigt.
Es sind kleine Macken in der schwarzen Beschichtung des Bildschirms zu sehen.
Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden.
Der Gutachter der Versicherung hat geschrieben, dass es sich nur um optische Beschädigung handelt, die die Funktion des Fernsehers nicht beeinflussen und es wurde nur eine Wertminderung von 100€ angerechnet, obwohl es im Gutachten noch steht, dass die Reparatur, Austausch vom Display 1500€ kosten würde, Wiederbeschaffung des Fernsehers ca. 2000€.
Mein Bekannter ist mit den 100€ nicht einverstanden, schon deshalb weil durch die mechanische Beschädigung die Garantie erlöscht.
Die Versicherung beruft sich aber auf den Gutachter und will nur die 100€ auszahlen.
Gibt es irgendwelche Urteile, die Aussagen, dass bei einer mechanischer Beschädigung die Garantie nicht greift, die man der Versicherung vorlegen kann?
Bei einem Bekannten von mir wurde ein neuer Fernseher durch Glassplitter beschädigt.
Es sind kleine Macken in der schwarzen Beschichtung des Bildschirms zu sehen.
Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden.
Der Gutachter der Versicherung hat geschrieben, dass es sich nur um optische Beschädigung handelt, die die Funktion des Fernsehers nicht beeinflussen und es wurde nur eine Wertminderung von 100€ angerechnet, obwohl es im Gutachten noch steht, dass die Reparatur, Austausch vom Display 1500€ kosten würde, Wiederbeschaffung des Fernsehers ca. 2000€.
Mein Bekannter ist mit den 100€ nicht einverstanden, schon deshalb weil durch die mechanische Beschädigung die Garantie erlöscht.
Die Versicherung beruft sich aber auf den Gutachter und will nur die 100€ auszahlen.
Gibt es irgendwelche Urteile, die Aussagen, dass bei einer mechanischer Beschädigung die Garantie nicht greift, die man der Versicherung vorlegen kann?