Garantie trotz kleinen Macken im Display?

P
p.
User
Hallo zusammen.
Bei einem Bekannten von mir wurde ein neuer Fernseher durch Glassplitter beschädigt.
Es sind kleine Macken in der schwarzen Beschichtung des Bildschirms zu sehen.
Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden.
Der Gutachter der Versicherung hat geschrieben, dass es sich nur um optische Beschädigung handelt, die die Funktion des Fernsehers nicht beeinflussen und es wurde nur eine Wertminderung von 100€ angerechnet, obwohl es im Gutachten noch steht, dass die Reparatur, Austausch vom Display 1500€ kosten würde, Wiederbeschaffung des Fernsehers ca. 2000€.
Mein Bekannter ist mit den 100€ nicht einverstanden, schon deshalb weil durch die mechanische Beschädigung die Garantie erlöscht.
Die Versicherung beruft sich aber auf den Gutachter und will nur die 100€ auszahlen.
Gibt es irgendwelche Urteile, die Aussagen, dass bei einer mechanischer Beschädigung die Garantie nicht greift, die man der Versicherung vorlegen kann?

 
K
Kim
Hey,

Diese Artikel werden dir weiterhelfen:
Damit würde ich mich direkt an die Verbraucherzentrale oder gleich an einen Anwalt wenden.
 
Ich glaube auch nicht das Du bei so einer Frage in einem User helfen Usern Forum richtig aufgehoben bist.
Hier wird leider oft berichtet das Samsung wegen solcher Kleinigkeiten die Garantie ablehnt.
 
L: @pkasch Wie du selbst geschrieben hast, ist das ein Haftpflichtschaden und somit ist es erst mal kein Garantiefall und Samsung ist raus aus dieser Nummer.
Das ganze ist und bleibt Eigenverschulden und somit ist das ein Fall für die Versicherung.
Wenn die Versicherung den Schaden nicht in dem Umfang bezahlen will, solltest du dir (wie andere schon angemerkt hatten) besser rechtlichen Beistand einholen.
Am besten mal zu einer Verbraucherzentrale oder direkt einen Termin bei einem Rechtsanwalt vereinbaren.
 
Lass dich von der Versicherung nicht veräppeln.
Nimm dir einen Anwalt.
 
Ich danke für die Antwort.
Mein Bedenken ist, wenn das Display in der Garantiezeit kaputt gehen sollte, die Garantie vom Samsung auf Grund von den Macken abgelehnt wird, was der Gutachter vor Ort sogar erwähnt hat.
In dem Gutachten für die Versicherung hat er aber ganz was anderes geschrieben.
Jetzt beruft sich die Versicherung auf das schriftliche Gutachten.
Wenn ich zum Anwalt gehen, müsste ich wahrscheinlich ein Gegengutachten machen lassen, welches bestätigt, daß die Garantie wegen der Macken erloschen ist.
 
Viele Versicherungen gelten davon aus, dass "Otto Normalverbraucher" auf den Rechtsweg verzichtet, weil es lange dauern und im Falle der Niederlage vor Gericht teuer werden kann.
Lass, dich davon nicht abschrecken.
Lass,dich zumindest von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten.
Übrigens für Gutachter gilt immer noch der alte Spruch "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing." Das soll heißen, dass der Gutachter von der Versicherung bezahlt wurde und deshalb die Vermutung nahe liegt, dass sein Gutachten deshalb eher zu Gunsten der Versicherung ausfällt.
Außerdem möchte er ja in der Zukunft noch weitere Aufträge von der Versicherung bekommen.
 
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