C
c.
User
Wer hat Dich über Verzögerung in der Auslieferung an Dich informiert?
Wer hat Dich wie verbindlich über frühere Zustellabsicht informiert?
Hat sich die Annahme Deiner Vorbestellung verzögert, wie Du geschrieben hast?
Oder ist Deine Vorbestellung von Samsung bereits akzeptiert worden, und Du verwechselst Verzögerungen in der Vorbestellung mit Verzögerungen in der Belieferung?
Was meinst Du mit "wie es eigentlich sein sollte"?
Also ich kenne keine verbindlichen Terminzusagen für Zustellung an Verbraucher. Daher sehe ich auch keinen Grund für eine Entschädigung. Da Samsung angekündigt hat, dass die Galaxy S24 Ultra ab dem 31. Januar verfügbar sein solle, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du einen Vertrag mit Samsung geschlossen hast, bei der ein Liefertermin in der vergangenen Woche als Hauptpflicht im Vertrag verbindlich festgeschrieben wurde, und eine Berechnung einer Vertragsstrafe für jeden Tag der Verzögerung vereinbart hast. Solltest Du dennoch einen solchen Vertrag wirksam geschlossen haben, dann steht in Deinem Vertrag, wie Du die Vertragsstrafe geltend machen kannst. Aber eine vereinbarte Vertragsstrafe hat nichts mit einer Entschädigung zu tun.
Im Projektgeschäft kann es solche Verträge geben. Das sind umfangreiche Verträge über viele Geräte und Dienstleistungen. Solche Verträge gibt es m.W. nicht mit Verbrauchern, sondern mit Firmen und Organisationen. Solche Verträge gibt es m.W. nicht mit Terminzusagen für neu erscheinende Modelle für Termine vor der Verfügbarkeit auf dem Markt.
Verzögerungen in der Zustellung sind nicht ungewöhnlich. Und in Deiner Vorbestellung hast Du vereinbart, innerhalb welcher Frist Du vom Vertrag zurück treten kannst, unabhängig von möglichen Verzögerungen in der Belieferung.
Es ist bekannt, dass es in Zusammenhang mit der Vorstellung und Ankündigung des Galaxy S24 Ultra sowohl zu Verzögerungen in der Annahme der Vorbestellungen als auch in der Belieferung gekommen ist. Dies ist nicht ungewöhnlich als Nebenwirkungen solcher Vorstellungen und Ankündigungen.
In der Mitteilung über Verzögerung sollte auch ein Grund benannt sein. Ich habe kein S24 Ultra vorbestellt und daher auch keine Benachrichtigung über eine Verzögerung erhalten. Aber ich habe kürzlich einen Artikel in einem Web Shop bestellt, und dann vom Unternehmen, das mit der Zustellung beauftragt war, sowohl einen Liefertermin angekündigt erhalten, als auch eine Nachricht über Verzögerung. Darin waren mögliche Gründe benannt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese nicht zutreffend waren, weil ich den bestellten Artikel eine halbe Woche später dann tatsächlich erhalten habe. Wenn die genannten Gründe zutreffend gewesen wären, hätte ich die Lieferung am Folgetag erhalten müssen. Aber vermutlich ist der Zusteller erkrankt. Der tatsächliche Liefertermin passt zum Kommunikationsmuster des Zustellunternehmens und dem Umfang der Verzögerung.
Bei Vorbestellung zu einem neu vorgestellten und groß angekündigten Produkt sind Verzögerungen zu erwarten, sowohl in der Bearbeitung von Vorbestellungen als auch in der Belieferung. Dementsprechend können nicht alle Vorbestellungen vor dem Termin der Verfügbarkeit zugestellt werden, und auch nicht am ersten Tag der Verfügbarkeit, also Morgen. Samsung und das Zustellunternehmen werden Dich auf dem laufenden halten, falls Du nicht vorher von Deinem Vertrag zurück trittst.
Wer hat Dich wie verbindlich über frühere Zustellabsicht informiert?
Hat sich die Annahme Deiner Vorbestellung verzögert, wie Du geschrieben hast?
Oder ist Deine Vorbestellung von Samsung bereits akzeptiert worden, und Du verwechselst Verzögerungen in der Vorbestellung mit Verzögerungen in der Belieferung?
Was meinst Du mit "wie es eigentlich sein sollte"?
Also ich kenne keine verbindlichen Terminzusagen für Zustellung an Verbraucher. Daher sehe ich auch keinen Grund für eine Entschädigung. Da Samsung angekündigt hat, dass die Galaxy S24 Ultra ab dem 31. Januar verfügbar sein solle, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du einen Vertrag mit Samsung geschlossen hast, bei der ein Liefertermin in der vergangenen Woche als Hauptpflicht im Vertrag verbindlich festgeschrieben wurde, und eine Berechnung einer Vertragsstrafe für jeden Tag der Verzögerung vereinbart hast. Solltest Du dennoch einen solchen Vertrag wirksam geschlossen haben, dann steht in Deinem Vertrag, wie Du die Vertragsstrafe geltend machen kannst. Aber eine vereinbarte Vertragsstrafe hat nichts mit einer Entschädigung zu tun.
Im Projektgeschäft kann es solche Verträge geben. Das sind umfangreiche Verträge über viele Geräte und Dienstleistungen. Solche Verträge gibt es m.W. nicht mit Verbrauchern, sondern mit Firmen und Organisationen. Solche Verträge gibt es m.W. nicht mit Terminzusagen für neu erscheinende Modelle für Termine vor der Verfügbarkeit auf dem Markt.
Verzögerungen in der Zustellung sind nicht ungewöhnlich. Und in Deiner Vorbestellung hast Du vereinbart, innerhalb welcher Frist Du vom Vertrag zurück treten kannst, unabhängig von möglichen Verzögerungen in der Belieferung.
Es ist bekannt, dass es in Zusammenhang mit der Vorstellung und Ankündigung des Galaxy S24 Ultra sowohl zu Verzögerungen in der Annahme der Vorbestellungen als auch in der Belieferung gekommen ist. Dies ist nicht ungewöhnlich als Nebenwirkungen solcher Vorstellungen und Ankündigungen.
In der Mitteilung über Verzögerung sollte auch ein Grund benannt sein. Ich habe kein S24 Ultra vorbestellt und daher auch keine Benachrichtigung über eine Verzögerung erhalten. Aber ich habe kürzlich einen Artikel in einem Web Shop bestellt, und dann vom Unternehmen, das mit der Zustellung beauftragt war, sowohl einen Liefertermin angekündigt erhalten, als auch eine Nachricht über Verzögerung. Darin waren mögliche Gründe benannt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese nicht zutreffend waren, weil ich den bestellten Artikel eine halbe Woche später dann tatsächlich erhalten habe. Wenn die genannten Gründe zutreffend gewesen wären, hätte ich die Lieferung am Folgetag erhalten müssen. Aber vermutlich ist der Zusteller erkrankt. Der tatsächliche Liefertermin passt zum Kommunikationsmuster des Zustellunternehmens und dem Umfang der Verzögerung.
Bei Vorbestellung zu einem neu vorgestellten und groß angekündigten Produkt sind Verzögerungen zu erwarten, sowohl in der Bearbeitung von Vorbestellungen als auch in der Belieferung. Dementsprechend können nicht alle Vorbestellungen vor dem Termin der Verfügbarkeit zugestellt werden, und auch nicht am ersten Tag der Verfügbarkeit, also Morgen. Samsung und das Zustellunternehmen werden Dich auf dem laufenden halten, falls Du nicht vorher von Deinem Vertrag zurück trittst.