Probleme mit Markenmehrwert-Aktion - 19% Cashback SSD

S
s.
User
Hallo!
Wieder mal schlage ich mich mit dem Team von Markenmehrwert herum. Nachdem eine Aktion gar nicht anerkannt worden ist, geht es wieder los.
Ich habe am 17.06 eine 970 Pro SSD bei MM erworben. Dort habe ich keinen Direkabzug vom Cashback erhalten. Nachdem ich die Aktionsbedingungen gelesen hatte, dass...
"Falls ein teilnehmender Händler die Mehrwertsteuer-Rückerstattung nicht direkt vom Kaufpreis abzieht, muss die Mehrwertsteuer-Rückerstattung nach Kauf des Aktionsgerätes bis spätestens 30.06.2018 (Ausschlussfrist) entsprechend Ziffer 5 beantragt werden."
...dachte ich mir, dass das doch klappen sollte. So habe ich vor dem 30.06.18 einen Antrag bei MMW gestellt. Dieser wurde aber abgelehnt, das der Händler das Cashback erstatten sollte und ich wurde auf den Händler verwiesen. Der Händler erstattet es mir aber nicht und laut Vereinbarung sollte es über MMW erfolgen. MMW schickt mir (trotz Nachweise, dass ich es nicht vom Händler erhalten haben) immer wieder Links mit Teilnahmebedinungen, die nicht stimmen (andere Aktion).
Da ich nachweisen kann (auf der Rechnung, Bestellung), dass es keine Abzug von der Aktion gab, möchte ich das Cashback ausgezahlt bekommen. Kann bitte jemand mal da nachfragen? Ich erhalte immer wieder die gleiche Antwort und man versucht mich abzuwimmeln.
Ticketnummer MMW-20180715-437545
Gruß Sascha
Gelöst! L: Gehe zu Lösung.

 
K
Kim
Hey,

Praktische Ratschläge und Lösungen zu deinem Problem:
Hallo Sascha,
wir erhielten ebenfalls die Information, dass die Auszahlung in diesem Falle über den Händler erfolgen muss. Bitte wende dich mit den Informationen beim Media Markt, denn dieser muss den Cashback erstatten.
Unsere Kollegen haben dir diese Information auch zukommen lassen.
L: Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen
 
Hallo sa2018,
ich habe deine Anfrage an die Kollegen vom Aktions-Support weitergeleitet und melde mich wieder, sobald ich eine Rückmeldung erhalte.
Viele Grüße
 
Hallo Sascha,
wir erhielten ebenfalls die Information, dass die Auszahlung in diesem Falle über den Händler erfolgen muss. Bitte wende dich mit den Informationen beim Media Markt, denn dieser muss den Cashback erstatten.
Unsere Kollegen haben dir diese Information auch zukommen lassen.
 

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