Samsung kann nicht reparieren, Händler will nichts unternehmen - Gewährleistung wertlos?

S
S.
User
Hallo,
Ende Mai habe ich ein neues S21 (auch OVP war versiegelt) gekauft. Seit 07.09. flimmert das Display grün und es ist nichts mehr zu erkennen.
Am 09.09. habe ich eine Reparaturauftrag bei Samsung aufgegeben. Nach Rücksprache mit der Samsung-Hotline habe ich den Express-Reparatur-Bus gewählt um schnellst möglich wieder ein funktionsfähiges Handy zu haben. Am 08.10. kam von Samsung die eMail dass die Teile fehlen und es nicht repariert werden kann. Ich soll mich wegen Umtausch an den Händler wenden.
Der Ebay-Händler sagt nur, ich soll mich an Samsung wenden.
Ja, Ebay hat keinen guten Ruf, das war mir beim Kauf bewusst. Allerdings hätte ich niemals damit gerechnet dass ein Marken-Hersteller ein Handy aus der aktuellen Topreihe nicht reparieren kann... ?
Was kann ich tun?
Dem Wertverlust zusehen und warten ob Samsung in 6 oder 12 Monaten die Reparatur macht??.
Vielen Dank für Tipps :)
Gelöst! L: Gehe zu Lösung.

 
K
Kim
Hey,

Folgende Anleitungen sind nützlich und könnten dir bei der Bewältigung des Problems helfen:
Nur noch einmal zur Klarstellung - weil (auch in diesem Thema) immer gerne unrichtige Ansichten beschrieben und dann gerne auch noch bestätigt werden:
1. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung besteht das Wahlrecht des Kunden, ob man im Falle eines defektes ein fehlerfreies (neues) Gerät oder eine Reparatur verlangt.
Deshalb wäre es wichtig, das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate an den Verkäufer zurückzuschicken und ein "neues" Gerät zu verlangen.
Das kann man zwar auch nach 6 Monaten. Dann könnte der Verkäufer aber einen Beweis verlangen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Innerhalb der ersten 6 Monate wird das per Gesetz vorausgesetzt.
Ob und wie der Verkäufer das dann regelt oder ob dieser Geld von Samsung zurückbekommt, ist seine Sache und für den eigenen Anspruch unwichtig.
2. Natürlich kann und darf man sich auch innerhalb der freiwilligen Herstellergarantie an Samsung wenden. Da die Garantiebedingungen aber frei von Samsung formuliert wurden, kann das klappen - muss aber nicht.
Solange die 6 Monatsfrist der gesetzlichen Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, ist ein Versuch, das schnell über z.B. den Repairbus von Samsung zu versuchen, keine schlechte Idee.
Klappt das aber eben nicht (wie in diesem Fall), sollte man auf die gesetzliche Gewährleistung umschwenken.
Wenn dann ein Verkäufer sich weigert, die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen, muss man das im Zweifel gerichtlich geltend machen. Bei kleinen EBay Klitschen passiert das eher mal als bei größeren Firmen.
Viele Firmen (egal wie groß) versuchen aber gerne, Kunden an die Herstellergarantie zu verweisen und so abzuwimmeln. Da sollte man dann aber (seine gesetzlichen Rechte kennend) konsequent auftreten ...
L: Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen
 
Schau Dich doch bitte einmal im Forum um, es gibt aktuell viele Neuteile nicht und genauso ist das mit Ersatzteilen. Und vor so etwas ist auch ein Markenhersteller nicht gefeit. Du wirst nur warten können, das ist aktuell ein globales Problem.
 
Und falls das an Dir vorbeigegangen sein sollte, Samsung hat aktuell komplette Modellreihen wieder zurückgezogen weil die dafür notwendigen Bauteile nicht zur Verfügung stehen. Das macht Samsung garantiert nicht aus Spaß.
 
Bei der Konkurrenz sieht es nicht viel besser aus. Da kommen Geräte auf den Markt und die Lieferzeit ist im Wochen/ Monate Bereich. Die Fahrzeughersteller sind auch schwer am stöhnen. Bis zu 1 Jahr Lieferzeit. Der Chipmangel trifft gerade sehr viele große Firmen.
Am besten einsenden und leider mit einer langen Wartezeit rechnen. Ist echt doof. Vielleicht kannst du solange ein Reservehandy nutzen.
 
Grundsätzlich finde ich beide Parteien unverschämt. Händler könnte tauschen , möchte aber nicht. Muss er aber Rechtlich eigentlich, da Gerät keine 6 Montate alt ist. Ausnahme, du hast dich direkt an Samsung gewannt, also ohne den Händler zu bemühen.
Das Verhalten von Samsung genauso unverständlich. Ob Ersatzteile vorhanden sind oder nicht sollte dich nicht kümmern oder beeindrucken. Kann nicht repariert werden muss getauscht werden. In der Regel 1:1 oder HOCHWERTIGER.
Die Garantie auf Neu Geräte ist eine Gesetzliche Verpflichtung an den Hersteller und keine Freiwillige Leistung. Bedeut, Samsung muss handeln, in welcher Form auch immer.
Ich empfehle neues Ticket zu öffnen und Gerät wieder auf den Weg zu bringen. Mit Info in schriftlicher FORM, nicht telefonisch, per Mail reicht vollkommen, das dieser Umstand nicht hinnehmbar ist und auch nicht geduldet wird. Kann nicht repariert werden, bestehe auf Umtausch in deinem Schreiben.
 
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist muss der Händler dir ein neues Gerät geben oder das Geld
 
Muss der Händler eben nicht, solang er keine Möglichkeit bekam den Sachmangel zu beheben, ist er Fein raus.
 
Wenn der Mangel durch eine Reparatur nicht behoben werden kann steht ihm ein Ersatz zu
 
Das ist grundsätzlich richtig. Aber nicht der Händler wurde durch den Kunden in die Pflicht genommen den Sachmangel zu beheben, sondern der Hersteller. Will Kunde den Händler in die Pflicht nehmen, muss er den Mangel an den Händler mitteilen und das Gerät auch an diesen verschicken. Macht Kunde das nicht, hat der Händler auch keinerlei Pflichten.
 
Er hat es allerdings jetzt schriftlich von Samsung dass das Gerät nicht repariert werden kann durch einen autorisierten Servicepartner und somit kann er nicht den Sachmangel beheben
 
Aus meiner Sicht für den Händler absolut uninteressant was der Kunde nun vorliegen hat. Den der Vorgang wurde durch den Kunden angestoßen und nicht durch den Händler. Auch ging die Info vom Hersteller ausschließlich an den Kunden. Somit hatte der Händler keine Möglichkeit der Nachbesserung und ist Stand jetzt nicht belangbar.
Abgesehen davon, Samsung hätte das Gerät genauso austauschen können und sogar müssen, und hat es nicht gemacht. Absolut unverständlich wie man hier drauf kam einem Privatkunden mitzuteilen Gerät sei nicht reparierbar ohne Lösungsvorschlag. Totaler Irrsinn, den Rechtlich absolut nicht haltbar.
 
Danke für euren Input.
Wie gesagt, nachdem Samsung es nicht reparieren konnte habe ich mich vor zwei Wochen Schriftlich an den Händler gewandt, mit der Bitte um Nachbesserung, Reparatur, Umtausch, oder Erstattung. Inklusive Fristsetzung bis zum 25.10.
Der Händler wurde somit zur "Nachbesserung" aufgefordert und hat diese per eMail abgelehnt, mit dem Hinweis ich solle mich an Samsung wenden.
 
Ja, genauso schätze ich die Situation leider auch ein. Ich werde wohl damit leben müssen dass Samsung am ende sogar das S22 auf den Markt bringt, bevor mein Handy repariert wird.
Ich habe mir inzwischen natürlich ein weiteres (günstigeres) Handy kaufen müssen, da absehbar ist, dass das so schnell nichts wird (und ohne Smarphone ist heutzutage kaum möglich, ich habe es probiert).
Im Rechtlichen Rahmen müsste mir allerdings Samsung oder der Händler mein Handy ersetzen (könnten beide) oder erstatten (kann nur der Händler) wenn es nicht repariert werden kann. Teuer und Traurig.
 
So einfach kann dich der Händler nicht abwimmeln. Er ist dein Vertragspartner und somit auch derjenige der zur Nachbesserung etc. verpflichtet ist. Wenn er sich weiterhin weigert, nimm dir einen Rechtsanwalt.
 
Der Händler hat von dir das Geld bekommen und ist somit dein Vertragspartner. Drohe Ihnen mit deinem Anwalt
 
Samsung hat insoweit (leider) schon recht, auch wenn sie der HERSTELLER sind. Dein VERTRAGSPARTNER ist AUSSCHLIESSLICH der/ dein Ebay- Händler (VERKÄUFER), gegenüber dem du deine Ansprüche aus dem Kaufvertrag durchsetzen musst. :cool:
Machst also aktuell alles richtig. :great: :great: :great:
(Samsung gibt DARÜBER HINAUS zwar auch eine Garantie (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen GEWÄHRLEISTUNG (hierfür ist wiederum der Verkäufer, derjenige welcher... )), nur, das nutzt dir in deinem Fall wenig, weil es ja u. a. auch aufgrund des Teilemangels und des Defektes an deinem Gerät auf eine Wandlung hinausläuft/ hinauslaufen dürfte. *1f914.png* :cool:
 
Falls keine Rechtsschutz Versicherung besteht, kannst du dich auch an die ortsansässige Verbraucherschutz Zentrale wenden. Ist deutlich günstiger als ein Anwalt, und mindestens genauso effektiv. Einfach mal Fragen falls du alleine nicht mehr weiterkommen tust.
 
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