K
K.
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Im Juni habe ich die Reparatur meines Displays in Auftrag gegeben. Die Reparatur hat wesentlich länger gedauert als die von Samsung angegebenen Bearbeitungszeiten, so dass ich mein repariertes Handy erst im Juli erhalten habe. Die zwischenzeitlich stattgefundene Mehrwertsteuersenkung wurde nicht weitergegeben. Bei der Berechnung der Mehrwertsteuer gilt üblicherweise das Rechnungsdatum und nicht das Bestelldatum! Ich würde hier sogar so weit gehen und unterstellen, dass die Reparatur mit Absicht solange herausgezögert wurde, um auf Kosten der Kunden von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren.
Ich finde dieses Vorgehen von Samsung unverschämt.
Ich finde dieses Vorgehen von Samsung unverschämt.