C
c.
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- Ersteller
- #21
Bei soviel Rechtschreibfehlern und Grammatikfehlern habe ich den Sinn dieses Kommentars noch nicht verstanden. Bei vier Worten ist mir klar, was stattdessen gemeint war. Aber das reicht noch nicht aus, damit ich die Aussage und das Anliegen verstehe. Wie ich in einem anderen Kommentar bereits geschrieben habe, scheint Deine Anfrage bei Samsung noch nicht ausreichend den Datenschutz der Vorbesitzer zu berücksichtigen. Ich habe daher Beispiele (Garantiefälle, Updates) genannt, wie Deine Anfrage modifiziert werden kann, damit sie solchen Randbedingungen gerecht wird. Samsung könnte dann noch einen Nachweis verlangen, dass Du jetzt nicht nur Besitzer sondern auch rechtmäßiger Eigentümer des Gerätes bist.