B
B.
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- Ersteller
- #61
Das Ganze hier ist wie bei der S10 Werbung in Australien, in der das Handy mit ins Meer genommen wurde, man das aber in echt nicht machen darf, da das Gerät dann nicht mehr wasserdicht ist...Der Kunde hat deswegen geklagt und Recht bekommen, das wird hier mit der EKG Versprechung nicht anders sein. Was ein Zufall es doch wäre wenn die Funktion zufällig mit Release der nächsten Uhr zertifiziert und verteilt werden würde
Was ich auch nicht verstehe ist, wieso schaltet man die Funktion nicht einfach frei und schaltet eine Meldung dass die Funktion mit Vorsicht zu genießen ist, sofern man überhaupt zu Release der Active2 mal was an der Funktion gearbeitet hatte und es sie jemals gab
Was ich auch nicht verstehe ist, wieso schaltet man die Funktion nicht einfach frei und schaltet eine Meldung dass die Funktion mit Vorsicht zu genießen ist, sofern man überhaupt zu Release der Active2 mal was an der Funktion gearbeitet hatte und es sie jemals gab