GX-MB540TL - unerwünschte Werbung als Startbild

Ja ... Und ...? Was möchtest du mir mit dem Screenshot sagen?
 
K
Kim
Hey,


Ich war der Meinung, das wäre genau die Frage, die hier gestellt wurde. Die Software-Version ist 181 - oder habe ich da etwas falsch verstanden? Und genau diese Version erzeugt gegenwärtig Fehler.
 
21549i88EBE54C7F0C4786?v=v2.jpg

Hier ist noch mal mein Screnshot.
Die Model MB540TL
Die letzten Ziffern der Geräteversion-Nr. sind 202
 
Hier schreibt ein Samsung STB Kollege:
"wir bedauern zu erfahren, dass bei Ihnen ein Problem mit der SW Version 0202 auftrat.
Das von Ihnen beschriebene Verhalten konnten wir in unserem intensiven Softwaretest im Vorfeld nicht feststellen.
Auch können wir bisher den Fehler nicht nachstellen.
Trotzdem nahmen wir diese Software vorerst vom Server, um eine weitere Analyse durchzuführen."
Und Hier wird gleiches Problem mit RTL2 diskutiert
 
Was mir gerade aufgefallen ist: Nach dem Kaltstart, wenn das Gerät wie immer bei RTL2 landet, funktioniert auch die Kanal-Wippe auf der Fernbedienung und die Kanaltasten am Gerät nicht mehr. Denn der Receiver behauptet dann, daß er gerade ein Aufnahme tätigt und nicht umschalten könne. Erst manuell über den Aufruf der Favoritenliste geht es zu einem anderen Programmplatz. Wohlgemerkt: Das Gerät kann überhaupt nichts aufzeichnen, denn der Receiver verfügt überhaupt nicht über ein PVR-Feature. Aber genau dort ist der Fehler vermutlich zu suchen.
 
Außer, dass der Reciever bei mir nicht auf RTL2 starten kann (weil ich wirklich kein ABO kaufen will), kenne ich dies so:
22442i944C63E0BDF12604?v=v2.jpg

Ergänznd kann ich dies sagen: Wenn ich den Fernseher zuerst starte, bekomme ich dne Fehler bisher nicht. Lasse ich jedoch z, dass der Receiver den Fernseher startet (was möglich ist), dann bekommen ich die übliche Unsinnsmeldung, die ihe wahrscheinlich gar nicht kennt:
22443iA2F24F6092EA7DD4?v=v2.jpg

Übrigens ist dies seit über einem Monat so - und ich hege gewisse Zeifel daran, dass ein fähiger Softwareentwickler so lange braucht, um Fehler zu beseitigen - und auch die Meinung, dass sich dieser Fehler bei SAMSUNG "nicht nachvollziehen" lässt, erscheint mir fragwürdig.
Ich bin gespannt, wie sich die Sache wieternetwickelt ...
Gebhard Roese
 
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