U
U.
User
- Ersteller
- #21
Was hattest Du denn genau geschrieben?
Man könnte Ihm jetzt schreiben, dass ER Dein Vertragspartner und daher auch Ansprechpartner bei Mängeln ist. Aus diesem Grund verstehst Du seine Antwort als Ablehnung der Nacherfüllung und trittst daher mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück. Dann noch Frist setzen mit konkretem Datum (min zwei Wochen), bis wann Du die Erstattung des Kaufpreises erwartest. Ferner könntest Du um Mitteilung bitten, wann eine Abholung des TVs auf Kosten des Händlers erfolgen soll... Man könnte ihn dann noch darauf hinweisen, dass man sich mögliche darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehält (kann man auch erst mal weglassen)
Bei weiterem Interesse:
ᐅ Nacherfüllung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Nach Fristablauf dann mit dem bereits vorliegendem Schriftwechsel, Einschreibebeleg etc zum Anwalt und diesen sich um den Rest kümmern lassen...
Man könnte Ihm jetzt schreiben, dass ER Dein Vertragspartner und daher auch Ansprechpartner bei Mängeln ist. Aus diesem Grund verstehst Du seine Antwort als Ablehnung der Nacherfüllung und trittst daher mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück. Dann noch Frist setzen mit konkretem Datum (min zwei Wochen), bis wann Du die Erstattung des Kaufpreises erwartest. Ferner könntest Du um Mitteilung bitten, wann eine Abholung des TVs auf Kosten des Händlers erfolgen soll... Man könnte ihn dann noch darauf hinweisen, dass man sich mögliche darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehält (kann man auch erst mal weglassen)
Bei weiterem Interesse:
ᐅ Nacherfüllung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Nach Fristablauf dann mit dem bereits vorliegendem Schriftwechsel, Einschreibebeleg etc zum Anwalt und diesen sich um den Rest kümmern lassen...