Schlechter Service

Das habe ich bereits getan.... Ihr Angebot war nicht zufriedenstellend... Allerdings habe ich das Geld noch nicht genommen.
Die bestehen auf eine Gutscheingutschrift in der genannten Höhe .. Leider.
Ist ja auch nicht Ihre Schuld, das mir bei der Hotline falsche Infos gegeben wurden.
Da kann ich nichts machen Leider
 
L: @JunoKund L: @Supahstar
Der Kundenservice (Hotline) hat doch wenn ich das richtig verstehe eine Zusage im Rahmen der Garantie gemacht? Dann ist der Händler auch nicht der entsprechende Ansprechpartner - auch wenn er sich um die Zahlungsabwicklung und Rücknahme des mangelhaften Gerätes im Rahmen der Garantie kümmert...
Entweder ist es Gewährleistung - dann solltest Du Dein Geld vom Händler in voller Höhe bekommen (dann kann auch Samsung keine Zusagen treffen), oder es handelt sich um eine Garantieabwicklung - dann würden die von Samsung Dir gegenüber getroffenen Zusagen zur Anwendung kommen. Und da Dein Händler auf eine vorherige Gutschrift von Samsung wartet, kann es eigentlich nur Garantieabwicklung handeln.
Aber warum Samsung das Gespräch nicht "sichern" will ist mir auch mehr als fraglich. Auch aus Compliance-Gesichtspunkten würde ich an deren Stelle das Gespräch sichern lassen...
Wende Dich vorerst auf der Seite
E-mail an Die Geschäftsleitung | Samsung Deutschland
über den Button "E-Mail an die Geschäftsleitung" an Samsung und schildere nochmals den Sachverhalt und bitte um vordringliche Sicherung des Gesprächsmitschnitts....
Gruß - DaEx
 
Rückabwicklungen werden prinzipiell nur über Händler gemacht. Samsung hat ja nicht den Kaufpreis erhalten, sondern der Händler.
 
Danke für eure Tipps.... Ich werde mal eine Email schreiben, so wie du es vorgeschlagen hast.
Falls das nicht hilft, hole ich mir Rechtsbeistand.... Werde euch auf dem. Laufenden halten.
 
Vielleicht habe ich da was falsch verstanden, daher erlaube mir L: @DavidB kurz nachzufragen:
Wickelt der Händler für Euch (Samsung) das ganze ab (um es auf den Punkt zu bringen - in Eurem Auftrag)? Dann ist auch die Absprache mit Eurer Supportmitarbeiterin verbindlich. Kann ein Händler Euch reinreden, wieviel Ihr dem Kunden im Rahmen der Garantie zu erstatten habt? Sind ja Eure Garantiebedingungen und Eure Absprachen, aufgrund welcher er den TV offensichtlich zurückgegeben wurde und nicht aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche...
Zudem hätte Eure Mitarbeiterin auch nicht bei einer Gewährleistungsabwicklung oder Kulanzabsprache durch den Händler mitreden können...
Da es sich also um Absprachen im Rahmen der Garantie zwischen Euch als Garantiegeber und L: @Supahstar als Garantienehmer gehandelt haben dürfte, frage ich mich an wen er sich wenden soll - an einen Händler, der nichts mit der Garantie (abgesehen von Rücknahme und Auszahlung in Eurem Auftrag) zu tun hat?!
Das wäre ja so, wenn ich jemanden raten würde, wende dich für deinen Nachbar...
Zur Erinnerung mal ein Auszug aus einem Regelwerk, genannt Garantiebedingungen, dass Dir L: @DavidB bekannt sein sollte:
"...Sollte es erforderlich werden, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte direkt an uns..."
In den ganzen Garantiebedingungen steht nichts vom Händler, außer dass man die Händlerrechnung vorlegen muss!
Aber auch mal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet:
Stell Dir jetzt auch mal vor, Supahstar möchte wie er schreibt den Sachverhalt von seinem Anwalt (unabhängig ob dieser weitere Schritte einleitet) überprüfen lassen:
- könnte ja sein, dass Samsung den von ihm und dem Support vereinbarten Betrag an den Händler bezahlt hat, dieser aber nicht die volle Summe auszahlt
- könnte ja sein, dass die Mitarbeiterin bewusst nur von einem Abschlag in Höhe von 10 % gesprochen hat, obwohl sie genau wusste dass mehr abgezogen wird
- könnte ja sein, dass alles ein Missverständnis war
- könnte ja sein, et cetera pp
Sollte da nicht klar sein, welche Absprache für die Garantieabwicklung zurgrunde lag - wer Auftaggeber, Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfe, welche Erstattung was auch immer war? Aber auch um Samsung nicht in irgendeinem schummrigen/falschen Licht erscheinen zu lassen, wäre die Sicherung (Verhinderung der Löschung) des gegenständlichen Telefonats für Samsung selbst von Bedeutung...
Gruß - DaEx
 
War heute zufällig nochmal im Markt.
Ich habe den selben Verkäufer rein Interesse halber gefragt, wer denn nun genau die Höhe meiner Gutschrift festgelegt hat.
Er meinte, das er Samsung angerufen hatte und Samsung die Gutschrift von 1870 euro bestimmt hat.
Aber Samsung sagt, ich soll mich an den Händler wenden! !? Ich kriege den Betrag auch nicht ausbezahlt... selbst ein Gutschein würde nicht gehen. Ich muss Mir vor Ort ein TV Gerät aussuchen... Der Betrag wird dann abgezogen.
Sehr komisch.
 
Hi L: @Supahstar,
Du hast ja schon selbst geschrieben was Du als nächstes machen willst...
Von Samsung weiss ich, dass dort Gespräche nach einem Monat gelöscht werden sollen - daher würde ich mich an Deiner Stelle beeilen, wenn Du den Sachverhalt aufgeklärt und Dein Geld zurück haben willst!
Ich drück Dir die Daumen und halt uns auf dem Laufenden!
Gruß - DaEx
 
Ja hast recht .. Bringt alles nichts mehr mit Samsung oder dem Händler zu klären.
Danke dir für deine Unterstützung... Mal schauen was dabei raus kommt
*:smiling-face:
 
Es gibt ein Update. . Und so langsam wird es echt zur lachnummer *:smiling-face:
Habe grade einen Anruf meiner Frau bekommen.... Die service Werkstatt von Samsung hat mir meinen Fernseher wieder zurück gebracht.
Ohne Ankündigung .... Einfach nur mit einer Folie. . ohne sonstige Verpackung oder sonst was im hausflur abgestellt.
Bin mal gleich gespannt wie der Fernseher aussieht wenn ich nachhause komme ... Zumal sie den nicht grade vorsichtig mitgenommen hatten.
 
Hattest Du die Mail an die Geschäftsführung verschickt?
Mit sowas konnte man u.U. rechnen - dennoch würde ich mal zum Rechtsanwalt gehen... Schließlich wurde ein Vertrag geschlossen und Du hast Deinen Teil erfüllt ;)
Dass der Fernseher jetzt bei Deiner Frau gelandet ist - wie Du sagst - in der Tat eine Lachnummer.
Nach wie vor, würde die Gesprächsaufzeichnung Aufschluss geben. Aber das scheint Samsung unter allen Umständen verhindern zu wollen...
Egal, was Du machen möchtest - hebe Dir alle Unterlagen, Namen, Notizen auf!
Gruß - DaEx
 
68046i46D3CE712E6D4BB9?v=v2.jpg

Hier ist er also. .. Geliefert mit einer Fahrerin. ... Die meine Frau um Hilfe fragen musste, weil sie es nicht alleine tragen konnte.
Ich wohne im Dachgeschoss.... Fernseher liegt im unten in Erdgeschoss auf dem sandigen Granitboden... Gesichert mit einer Art frischhaltefolie *:smiling-face:
Habe schon direkt erste Kratzer unten am Rahmen feststellen können.... Es fehlt die Fernbedienung und die Connectbox. Bei der Abholung hatten Sie mir auch ein gewinde von der Wandhalterung kaputt gedreht.
Habe nichtmal Richtig Lust das Ding nach oben zu schleppen und zu gucken, ob er noch so funktioniert wie vor der Abholung.
Morgen Termin beim Anwalt.
Nur damit ihr seht wie mit Kunden umgegangen wird.
 
Hallo L: @Supahstar,
ich habe deine Service-Beschwerde weitergeleitet.
 
Hier noch erste Bilder.. . Nach Hälfte des auspackens ... Riesen grosse Kratzer
68110i39F7E56BD891BE61?v=v2.jpg
 
Ich denke Du hast genügend Optionen, was Dir morgen dein Anwalt erläutern wird...
(das like ist für das, dass Du uns auf dem Laufenden hältst und nicht dafür was darauf zu sehen ist - ohne Worte)
Gruß - DaEx
 
Danke mein Lieber.... Ich halte euch auf dem Laufen *:thumbs-up-sign-emoji-modifier-fitzpatrick-type:
 
Hallo L: @Supahstar,
ich habe Rückmeldung erhalten: Die Werkstatt sollte sich erneut bei dir melden und alles mit dir klären. Bitte entschuldige die Unannehmlichkeiten.
 
Hallo.... Ja die Werkstatt hat sich bei mir gemeldet...Siehe Screenshot.
Hab denen direkt zurück geschrieben, das mein TV aber nicht so kaputt war, bevor sie ihn abgeholt haben.
Bis jetzt keine Antwort.
68485i871BA41A9B61DE84?v=v2.jpg
 
Man könnte mutmaßen, dass da eine(r) eingeschnappt war, weil sich jemand nicht alles gefallen lässt...
Gruß - DaEx
 

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