Smartphone beim Transport verloren

Langsam komme ich mir vor wie bei "und täglich grüßt das Murmeltier" ich habe am 14.01 eine Mail zu Samsung gesendet dass icb den Kassenbon nicht mehr besitze.
heute bekomme ich eine Mail von Samsung dass ich bitte den Kassenbon einreichen soll und das beste meine Kundennummer die in dieser Mail angegeben wurde war überhaupt nicht meine.
entweder ist dass alles eine Parodie oder ich bin im falschen Film..
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K
Kim
Hey,


L: @Geeno1984
Aber die Erste Mail war UPS
Die zweite Mail Samsung.
Das wären ja jetzt 2 verschiedene Anfragen.
Das kann Samsung, zweite Mail hier, leider nicht wissen.
Ach du heiliger Schreck.
Es wäre ja Note 8.
Das würde ja bedeuten, wenn ich nach drei Jahren meinen Kassenbon/ Rechnung nicht hätte, wäre ich ja jetzt arg dran.
Habe es bei Medi... Markt gekauft, könnte es zum Glück noch auf meinen Kontoauszug sehen.
Dieses wäre bei dir net möglich?
Jetzt wäre ja die Frage,
muss man den Beleg so lange aufheben?
Gruß L: @ErdbeerSchrippe *1f353.png*
 
@ErdbeerSchrippe schrieb:mad:Geeno1984 Aber die Erste Mail war UPS Die zweite Mail Samsung. Das wären ja jetzt 2 verschiedene Anfragen. Das kann Samsung, zweite Mail hier, leider nicht wissen. Ach du heiliger Schreck. Es wäre ja Note 8.Das würde ja bedeuten, wenn ich nach drei Jahren meinen Kassenbon/ Rechnung nicht hätte, wäre ich ja jetzt arg dran. Habe es bei Medi... Markt gekauft, könnte es zum Glück noch auf meinen Kontoauszug sehen. Dieses wäre bei dir net möglich?Jetzt wäre ja die Frage,muss man den Beleg so lange aufheben? Gruß @ErdbeerSchrippe
in meinen Augen sind die damit sowas von überfordert, vor allem ich habe zu der VOC geschrieben dass ich den beleg nicht mehr habe.
VOC ist wohl eine Stufe höher als der normale Kundendienst. Der normale Kundendienst will , wieso auch immer, den Kassenbon haben...
ich habe eben noch mit denen vom Kundendienst telefoniert und die wollten mich an das VOC Team weiter leiten weil die mir (wie immer) nicht helfen konnten , Schande, die vom VOC haben seit 19:00 Uhr Feierabend :rofl: :rofl: :rofl: dass wusste der vom Kundendienst leider nicht *1f648.png**1f648.png*
Auf meine Frage wie es denn sein kann dass mir in der email, die mir vom Kundendienst geschrieben wurde , eine falsche Kundennummer gegeben wurde konnte man mir auch keine Antwort geben..
Ich erspare mir besser meinen Ruhrpott Charme beim schreiben weil ich eventuell minimal gegen die Nettiquetten verstoßen könnte *1f913.png*
ich soll morgen Vormittag noch mal anrufen , auf meine Frage ob es auch mit einer Brieftaube geht , weil ohne Smartphone lässt es sich schlecht telefonieren, wurde nur mit schweigen geantwortet :rofl:
Ich freue mich schon morgen Vormittag auf das tolle Gespräch mit Samsung's VOC ....ich würde meinen poppes glatt drauf versetzen dass ich wieder mal um Geduld gebeten werde und das eine ganze Menge überhauptnichts morgen raus kommt *1f605.png**1f60b.png*
wünsche noch einen entspannten Abend
 
L: @Geeno1984
Zumindest hast du ja noch deinen Humor behalten.
Ja ich glaube VOC ist die höchste Stufe hier.
Sie werden dann wohl eine Entscheidung treffen.
Komisch hätte eigentlich gemeint, es wäre UPS Angelegenheit.
Kann sein die holen es sich von UPS wieder zurück.
Dann frage gleich, ob sie immer Rechnung von 3 Jahren aufheben.
Upps, wäre bei mir auch schon wech.
2 Jahre und dann wech damit.
Viel Glück morgen und Dankeschön für die Antwort :great: :embrass:
*1f353.png* L: @ErdbeerSchrippe *1f353.png*
 
Soooo
ich habe mir UPS telefoniert, das Paket ist weg und ich soll mich gedanklich von dem Handy verabschieden, Samsung wird den Schaden ersetzt bekommen.
ich habe mit VOC anschließend telefoniert, ich besitze den Kassenbon nicht mehr und habe somit keinerlei Anspruch auf Schadensersatz
mit anderen Worten, Samsung bekommt den Schaden der MIR entstanden ist ersetzt und ich bekommen NICHTS....
am Freitag den 31.01.2020 habe ich ein Termin beim Anwalt , das lasse ich so nicht stehen!
ich habe sämtliche Screenshots und emails, mal sehen was bei raus kommt
 
L: @Geeno1984
Ähm,
Kontoauzug oder mit PayPal bezahlt?
Hilreich wäre jetzt ein Zeuge der den Kauf bestätigen könnte?
Hast du soetwa eventuell?
War einer zufällig dabei oder hat jemand aus der Familie irgendwie etwas mal gesehen?
Rechnung?
Das würde dann ebenfalls ausreichen.
Witzig, das man Dich nicht mal gefragt hat, wegen eventuellen Zeugen.
Prima, höchstens 2 Jahre würde ich es aufheben.
 
Wir haben Feedback erhalten:
Es ist so, dass der Transportdienstleister, der das Smartphone verloren hat, dies erstatten muss. Damit das geschieht, brauchen wir einen Wertnachweis über den Inhalt.
  • Am besten geeignet ist hierfür eine Rechnung oder ein Kaufbeleg.
  • Sollte beides nicht mehr vorhanden sein, benötigen wir einen Lieferschein oder ein anderes Dokument, welches euch mit dem Gerät in Verbindung bringt (die Vertragsverlängerung oder ähnliches).
  • Könnt ihr nichts dergleichen aufzeigen, kann die Erstattungssumme unter Umständen geringer ausfallen.
  • Ihr könnt selbst keine Nachforschungen anstellen.
  • Samsung als Auftraggeber des Transportdienstleisters übernimmt die Nachforschung.
Bitte zögert nicht weitere Fragen zu stellen, wenn ihr sie habt. Markiert dafür bitte einen von uns Mods mit @
 
Ihr könnt selbst keine Nachforschungen anstellen.
Bitte zögert nicht weitere Fragen zu stellen, wenn ihr sie habt. Markiert dafür bitte einen von uns Mods mit @
dies ist nicht ganz richtig , wie es mein Anhang beweist
aber ich ärgere mich damit nicht weiter rum , diverse mediale Wege sind eingeschlagen wie zb die BILD , Verbraucherzentrale etc. Denen habe ich auch sämtliche Screenshots zukommen lassen.
Und morgen habe ich einen Termin beim Anwalt.
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Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich gebe das so an die Kollegen weiter.
 
@IreibeX schrieb:mad:Geeno1984 schrieb: aber ich ärgere mich damit nicht weiter rum , diverse mediale Wege sind eingeschlagen wie zb die BILD , Verbraucherzentrale etc. Denen habe ich auch sämtliche Screenshots zukommen lassen.
Ich wünsche Dir, dass Du mit Deinem Anliegen weiterkommst, aber die Methoden sind m.E. nicht verhältnismäßig.
Meinst du meine Methoden oder die von Samsung?
 
@DavidB schrieb:Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich gebe das so an die Kollegen weiter.
Dies ist vergeben Liebesmüh, es wird eh nichts rum kommen , ich habe noch nie so ein Verhalten gegenüber Kunden erlebt und ich bin mir auch nicht ganz so sicher ob es Samsung gut tut wenn man das medial an die Glocke hängt
 
Dein Anliegen wird mit Sicherheit den CoronaVirus von der Titelseite der Bild verdrängen, ganz sicher ...
 
L: @Geeno1984 ,
Denke mal wir alle hätten hier einen dicken Hals.
Man darf auch nicht vergessen, die Anrufe, schreiben usw.
Das der Beleg jetzt weg ist, ist natürlich schiete.
Ist egal wo, letztendlich wird es überall so sein.
Hier wäre schon eine klitzekleine Kulanz angebracht.
Auch der Anwalt wird irgendwie, Zeugen vom Kauf oder ähnliches benötigen.
Letztendlich wurde es ja bereits erwähnt, dann wird die Summe xy anders wohl ausfallen.
Keine Ahnung, du musst doch irgendwie Auszug oder ähnliches haben?
Es sei den, Barzahlung.
Naja, wünsche dir weiterhin viel Glück!
Vielleicht ist es doch der Richtige Weg.
Zu mal die eine Nachricht von dem Moderator fand ich schon zufriedenstellend.
Gruß @ErdbeerSchrippe*1f353.png* :great:
 
na, war doch eine recht interessante Schilderung von Herrn Masur habe seinen Leidensweg mitgelesen...
und es hat ausgereicht mein Faible zu Samsung zu überdenken......
Smart-Repair unter den genannten Bedingungen ist für mich damit no Go.
Denke ist wohl kein Einzelfall...sonst hätte Samsung sicherlich Kulanz-Lösung parat gehabt.
 
@rainer70 schrieb:na, war doch eine recht interessante Schilderung von Herrn Masur habe seinen Leidensweg mitgelesen...und es hat ausgereicht mein Faible zu Samsung zu überdenken......Smart-Repair unter den genannten Bedingungen ist für mich damit no Go.Denke ist wohl kein Einzelfall...sonst hätte Samsung sicherlich Kulanz-Lösung parat gehabt.
Ich kann auch nur davon abraten , Kundenservice ist kaum bis überhaupt nicht vorhanden.
und der größte Hohn ist dass Samsung sich den entstandenen Schaden von UPS ersetzen lassen kann , auch ohne vorhandenen Kaufbeleg.
Da es sich um ein Samsung Produkt handelt kann Samsung jetzt sagen : "das Samsung Galaxy Note 8 kostet 435,99€" und UPS wird die Summe dann an Samsung zahlen. Ein Kaufbeleg ist dazu nicht nötig weil der Hersteller und Vertreiber dass auch ohne belegen kann
 
@DavidB schrieb:Wir haben Feedback erhalten: Es ist so, dass der Transportdienstleister, der das Smartphone verloren hat, dies erstatten muss. Damit das geschieht, brauchen wir einen Wertnachweis über den Inhalt. Am besten geeignet ist hierfür eine Rechnung oder ein Kaufbeleg.Sollte beides nicht mehr vorhanden sein, benötigen wir einen Lieferschein oder ein anderes Dokument, welches euch mit dem Gerät in Verbindung bringt (die Vertragsverlängerung oder ähnliches).Könnt ihr nichts dergleichen aufzeigen, kann die Erstattungssumme unter Umständen geringer ausfallen.
Also der Punkt : Könnte ihr nichts dergleichen aufzeigen, kann die Erstattungssumme unter Umständen geringer ausfallen
Ist irreführend und suggeriert etwas was nicht stimmt , es wird überhaupt NICHTS erstattet....oh Pardon, mein Fehler. UPS erstattet natürlich an Samsung Summe X die als Schaden von Samsung deklariert werden. Mir wird aber nichts erstattet obwohl der Schaden ja bei mir ist. Mein Handy ist verschwunden und ich kann am Daumen nuckeln und schaue in die Röhre!
 
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