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P.
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- #61
Mein Vorgehen: Abwarten.
Ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung, aber aus meiner Sicht:
Ob Samsung & Teqcycle das dann am Ende "Kulanz" nennen oder ob sie "Entschuldigung für die Verzögerung" sagen wird wahrscheinlich eine PR-Entscheidung sein. Das wir hier vorwerg kein offizielles Statement bekommen (dass uns beruhigen dürfte), dass ist ärgerlich.
mfg Peter
Ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung, aber aus meiner Sicht:
- §305 BGB sagt die Teilnahmebedingungen fallen unters AGB-Recht
- §305c BGB sagt überraschende und mehrdeutige Klauseln sind unwirksam (Meine Meinung: Wenn Verzögerungen auf Seite von Samsung/Teqcycle zur Fristversäumis führen und zu Lasten des Kunden (uns) gehen, wäre überraschend.)
- §307 BGB sagt der Verwender (Samsung) muss sicherstellen, dass die AGB's den Kunden (uns) nicht unangemessen benachteiligen, sonst sind die entsprechenden Bestimmungen unwirksam. Unangemessene Benachteiligung wäre meiner Meinung nach: Wenn Verzögerungen auf Seite von Samsung/Teqcycle zur Fristversäumis führen und zu Lasten des Kunden (uns) gehen.
Ob Samsung & Teqcycle das dann am Ende "Kulanz" nennen oder ob sie "Entschuldigung für die Verzögerung" sagen wird wahrscheinlich eine PR-Entscheidung sein. Das wir hier vorwerg kein offizielles Statement bekommen (dass uns beruhigen dürfte), dass ist ärgerlich.
mfg Peter